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   BPatG, 05.12.2012 - 26 W (pat) 563/11   

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https://dejure.org/2012,43006
BPatG, 05.12.2012 - 26 W (pat) 563/11 (https://dejure.org/2012,43006)
BPatG, Entscheidung vom 05.12.2012 - 26 W (pat) 563/11 (https://dejure.org/2012,43006)
BPatG, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 26 W (pat) 563/11 (https://dejure.org/2012,43006)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Gagny" - geografische Herkunftsangabe - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anmeldung der Marke "Gagny" für Waren und Dienstleistungen der Klasse 21 (u.a. Behälter für Haushalt und Küche); Eignung von "Gagny" als geografische Herkunftsangabe; Eignung einer geografischen Bezeichnung als Angabe über die Herkunft von Waren und Dienstleistungen

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gagny" - geografische Herkunftsangabe - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gagny" - geografische Herkunftsangabe - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 05.12.2012 - 26 W (pat) 563/11
    Zu deren Begründung trägt sie vor, bei der Prüfung, ob eine geografische Bezeichnung als Angabe über die Herkunft von Waren und Dienstleistungen geeignet sei, komme nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (GRUR 1999, 723 ff., 725 - Chiemsee) vornehmlich dem Verständnis und den Vorstellungen der angesprochenen Verkehrskreise Bedeutung zu.

    Sofern eine Verwendung als Herkunftsangabe noch nicht stattfindet, ist zu prüfen, ob sie vernünftigerweise in Zukunft zu erwarten ist (Prognoseentscheidung; EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; GRUR 2009, 994, Nr. 15 - Vierlinden).

  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 05.12.2012 - 26 W (pat) 563/11
    Bei einer im Verkehr im Wesentlichen unbekannten geografischen Angabe bedürfe es deshalb der Feststellung eines gegenwärtigen oder zukünftigen Freihaltungsbedürfnisses an dieser Angabe, wobei auch mögliche zukünftige Entwicklungen zu berücksichtigen seien, allerdings nur insoweit, als diese vernünftigerweise zu erwarten seien (BGH GRUR 2003, 882 ff. - Lichtenstein).

    Sofern eine Verwendung als Herkunftsangabe noch nicht stattfindet, ist zu prüfen, ob sie vernünftigerweise in Zukunft zu erwarten ist (Prognoseentscheidung; EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; GRUR 2009, 994, Nr. 15 - Vierlinden).

  • BGH, 20.05.2009 - I ZB 107/08

    Vierlinden

    Auszug aus BPatG, 05.12.2012 - 26 W (pat) 563/11
    Sofern eine Verwendung als Herkunftsangabe noch nicht stattfindet, ist zu prüfen, ob sie vernünftigerweise in Zukunft zu erwarten ist (Prognoseentscheidung; EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; GRUR 2009, 994, Nr. 15 - Vierlinden).
  • EuG, 16.09.2013 - T-226/09

    British Telecommunications / Kommission

    Auszug aus BPatG, 05.12.2012 - 26 W (pat) 563/11
    Gegen die Eignung eines Ortsnamens als beschreibende geographische Herkunftsangabe kann vor allem der Umstand sprechen, dass sich der fragliche Ort weder gegenwärtig als Sitz entsprechender Herstellungs-, Vertriebs- oder Leistungsunternehmen anbietet, noch mit anderen relevanten Anknüpfungspunkten in Zukunft ernsthaft zu rechnen ist, weil eine dahingehende wirtschaftliche Entwicklung wegen der geographischen Eigenschaften des Ortes auch aus Sicht der beteiligten Verkehrskreise völlig unwahrscheinlich ist (EuGH a. a. O. - Chiemsee; EuG PAVIS PROMA T-226/09, Entscheidung vom 08.07.2009 - Alaska; BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 68/07, Beschluss vom 11.11.2009 - Carcavelos; SchweizBG GRUR Int. 2003, 1037, 1038 f. - YUKON).
  • BPatG, 12.10.2005 - 32 W (pat) 193/04
    Auszug aus BPatG, 05.12.2012 - 26 W (pat) 563/11
    Das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 ist somit nur überwunden, wenn auszuschließen ist, dass die betroffenen Waren oder Dienstleistungen mit dem als solchen erkennbaren Ort vernünftigerweise in Verbindung gebracht werden können (EuGH a. a. O. - Chiemsee; BPatG GRUR 2006, 509, 510 - PORTLAND).
  • BPatG, 11.11.2009 - 29 W (pat) 68/07
    Auszug aus BPatG, 05.12.2012 - 26 W (pat) 563/11
    Gegen die Eignung eines Ortsnamens als beschreibende geographische Herkunftsangabe kann vor allem der Umstand sprechen, dass sich der fragliche Ort weder gegenwärtig als Sitz entsprechender Herstellungs-, Vertriebs- oder Leistungsunternehmen anbietet, noch mit anderen relevanten Anknüpfungspunkten in Zukunft ernsthaft zu rechnen ist, weil eine dahingehende wirtschaftliche Entwicklung wegen der geographischen Eigenschaften des Ortes auch aus Sicht der beteiligten Verkehrskreise völlig unwahrscheinlich ist (EuGH a. a. O. - Chiemsee; EuG PAVIS PROMA T-226/09, Entscheidung vom 08.07.2009 - Alaska; BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 68/07, Beschluss vom 11.11.2009 - Carcavelos; SchweizBG GRUR Int. 2003, 1037, 1038 f. - YUKON).
  • BPatG, 28.02.2022 - 26 W (pat) 574/20
    keine besonderen geographischen oder klimatischen Bedingungen voraussetzen, können sie praktisch an jedem Ort, also auch in Brandenberg oder für Brandenberg erbracht werden (vgl. BPatG 26 W (pat) 563/11 - Gagny; 32 W (pat) 102/07 - JAVA: Anbaugebiet für Kakao; GRUR 2000, 149, 150 - WALLIS: Anbaugebiet für Inhaltsstoffe von Kosmetika; 30 W (pat) 37/20 - Lindberg: Anbaugebiet von Rohstoffen für Molkereiprodukte).
  • BPatG, 16.06.2014 - 24 W (pat) 508/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schwalm" - geographische Herkunftsangabe -

    Vielmehr handelt es sich bei den beanspruchten Dienstleistungen um solche, die uneingeschränkt an jedem Ort erbracht werden können, somit ist auch eine Erbringung an Orten mit bis zu 20.000 Einwohner, die in der Region Schwalm anzutreffen sind, sehr wahrscheinlich (vgl. dazu z. B.: BPatG, B. v. 05.12.2012, 26 W (pat) 563/11 - Gagny).
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